- Model Kooperationen -

1.0 VERTRAG: Kooperationen mit Models werden ausschließlich nur über einen  von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag abgeschlossen.

1.1 Unterschrift der Manufaktur folgt nach der Unterschrift des Bewerbers.

1.2 Models sind nicht berechtigt den Vertrag an dritte auszuhändigen.

1.3 Den Vertrag erhalten die Vertragspartner ausschließlich von der Manufaktur Sweet Crunchy Bit selbst, über die Emailscb.dogs.info@gmail.com

2.0 MODELSUCHE: Models werden über den Onlineshop oder die Portale Instagram,  Facebook, TikTok ausgeschrieben.

2.1 Modelsuche über den Onlineshop erscheint auf der Seite:Home

3.0 Alle Bildmaterialien die uns von unseren Models zur Verfügung gestellt werden, können zur freien Verwendung genutzt werden und gelten als Eigentum der Manufaktur Sweet Crunchy Bit. 

4.0 Es gelten alle Punkte im Vertrag.

 

 

- Händler Kooperation -

1.0 KOOPERATION: Kooperationen mit Händler erfolgen über eine Bestellung im Onlineshop und beziehen sich auf die Komplette Produktpalette im Shop.

1.0a Zusätzlich haben Händler in der Kategorie Für Händler die Möglichkeit kleine Kundengeschenke für ihre Kunden im Spar pack zu erwerben.

1.0b Für die restliche Ware wird ein Preisnachlass von 30% gewehrt.

1.0c Voraussetzung für die Gewährleistung des Rabatts ist die korrekte Einhaltung aller Vereinbarungen, für mindestens 365 Tage

- also 1 Jahr, nach der letzten Bestellung.

1.0d Alle Voraussetzungen werden vor der 1 Bestellung Vereinbart und von der Manufaktur in Form von Screenshots, samt aller erforderlichen Daten festgehalten.

1.0e Bei Kooperationsbruch können alle Rabatte nachträglich verfallen und in Rechnung gestellt werden, sofern die Bestellung keine 365 Tage her ist.

1.1 Kooperation können ebenso über die Portale Instagram, Facebook & TikTok geschlossen werden und benötigen keine weiteren Unterschriften.

1.1a Vertrag zwischen beiden Parteien - Bewerber & Manufaktur Sweet Crunchy Bit bildet die Kommunikation über die genannten Portale und wird bindend durch  die 1. Bestellung und erhalt der Ware, nach klarer Kommunikation. 

1.2 Kooperationspartner sind nicht berechtigt, Interne Informationen an dritte auszuhändigen.

1.3 Als Kooperationsbruch gelten alle Handlungen die gegen die geschlossene Vereinbarung verstoßen.

1.3a Hier gilt auch wie in Punkt 1.0e erwähnt, der Verfall aller Rechte auf Kooperationsbonus in Form des Kooperationsrabatts und können ggf. nachträglich bis zu 1 Jahr in Rechnung gestellt werden.